«Ehe für alle»
Mit der Abstimmung vom 26. September 2021 wurde das Zivilgesetzbuch geändert: Die Ehe steht seit dem 1. Juli 2022 gleichgeschlechtlichen Paaren offen.
Mit dem neuen Eherecht gibt es keine Unterschiede zwischen gleich- und gemischtgeschlechtlichen Ehen mehr.
Das Partnerschaftsgesetz wurde geändert: Neue Partnerschaften können nicht mehr eingegangen werden. Bestehende Partnerschaften bleiben bestehen oder können in Ehen umgewandelt werden. Paare, deren im Ausland geschlossene Ehe in der Schweiz bisher nur als eingetragene Partnerschaft anerkannt worden ist, brauchen keinen «Upgrade», da ihre Ehe jetzt anerkannt wird. Bitte erkundigt euch beim Zivilstandesamt.