Schweizer Eherecht

«Ehe für alle»

Mit der Abstimmung vom 26. September 2021 wurde das Zivilgesetzbuch geändert: Die Ehe steht seit dem 1. Juli 2022 gleichgeschlechtlichen Paaren offen.

Mit dem neuen Eherecht gibt es keine Unterschiede zwischen gleich- und gemischtgeschlechtlichen Ehen mehr.

Das Partnerschaftsgesetz wurde geändert: Neue Partnerschaften können nicht mehr eingegangen werden. Bestehende Partnerschaften bleiben bestehen oder können in Ehen umgewandelt werden. Paare, deren im Ausland geschlossene Ehe in der Schweiz bisher nur als eingetragene Partnerschaft anerkannt worden ist, brauchen keinen «Upgrade», da ihre Ehe jetzt anerkannt wird. Bitte erkundigt euch beim Zivilstandesamt.

Rechtliches, Merkblätter

Das eidgenössische Amt für Zivilstandswesen EAZW hat eine Sammlung «häufiger Fragen» (auch FAQ genannt) bereitgestellt. Hier interessieren Punkt 1. Eheschliessung und die «Ehe für alle» und ihre Auswirkungen und 2. Eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare.

Merkblatt über die Eheschliessung in der Schweiz Nr. 150.1 des Bundesamtes für Justiz.

Merkblätter des Amtes für Zivilstandswesens.


Hinweis zum Partnerschaftsgesetz

Am 1. Januar 2007 trat das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (PartG) in Kraft. Den damaligen Gesetzestext findet ihr im Portal der Schweizer Regierung unter Bundesrecht. Die Bundesverwaltung hat mit Stand vom 1. Januar 2007 ein Infoblatt über die eingetragene Partnerschaft veröffentlicht. Das damalige Gesetz war einerseits ein Fortschritt, war aber auch in queeren Kreisen nicht unumstritten (extra Rechtsinstitut, unfreiwilliges Outing).
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