Wer hat Angst vor homosexuellen Lebenspartnerschaften?

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Von Benedikt Vogel, Berlin

Tagesthema 14. Juli 2000

Gut 200’000 Schwule und Lesben leben in der Schweiz. Viele davon in festen Partnerschaften. Die Ehe aber ist Mann und Frau vorbehalten. In Deutschland will die rot-grüne Koalition Homosexuellen jetzt ermöglichen, ihre «Lebenspartnerschaft» beim Standesamt eintragen zu lassen, gepaart mit eheähnlichen Rechten. Ein Signal für die Schweiz?

1989 fiel die Mauer. Nicht nur in Berlin, auch in Kopenhagen. Dänemark schleifte die Mauer zwischen Hetero- und Homosexuellen, indem es «registrierte Partnerschaften» für Schwule und Lesben einführte. In den 90er Jahren zogen Norwegen, Schweden und Island mit ähnlichen Regelungen nach. 1998 und 1999 schufen auch Holland und Frankreich eheähnliche Pakte. Sie stehen homosexuellen wie heterosexuellen Paaren offen.

Und nun also Deutschland. Unter den 80 Millionen Deutschen leben gut eine Million Schwule und ebensoviele Lesben. «Weit über die Hälfte», schätzt Klaus Jetz vom deutschen Schwulen- und Lesbenverband in Berlin, sind in festen Partnerschaften verbunden, sind sich in Liebe und Verantwortung zugetan wie Eheleute. Nur eine rechtliche Garantie der Lebensgemeinschaften – es sind mehrere Hundertausend – ist bisher nicht vorgesehen.
In der letzten Woche stellte die Regierungskoalition aus Sozialdemokraten und Grünen ein gesellschaftspolitisches Reformprojekt vor, das die Benachteiligung beheben will. Schwule und Lesben können beim Standesamt ihre «Lebenspartnerschaft» eintragen lassen.

«Ehe light» für Homosexuelle

Sie werden vom Zivilstandsbeamten getraut. Sie wählen wie Eheleute einen gemeinsamen Namen (oder behalten den eigenen), und sie lassen sich, wenn die ganz schlechten Tage kommen, wie Eheleute scheiden. «Eingetragene Lebenspartnerschaften», so die offizielle Bezeichnung für die «Homo-Ehe», begründen Verwandtschaftsverhältnisse.
Homosexuelle haben fortan im rechtlichen Sinn Schwäger, Schwägerinnen und Schwiegereltern. Das deutsche Gesetzespaket geht insgesamt etwa gleich weit wie die parlamentarische Initiative des Genfer Liberalen Jean-Michel Gros, die der Nationalrat im September 1999 zur Weiterbearbeitung gutgeheissen hat.
Seit einem guten Jahr schon können sich Homosexuelle in Hamburg auf dem Standesamt trauen lassen. Das war jedoch ein rein symbolischer Akt ohne Rechtsfolgen. Ganz anders, wenn voraussichtlich Mitte 2001 das Lebenspartnerschaftsgesetz und mit ihm über hundert Gesetzesänderungen in Kraft treten werden. Homosexuelle, die ihre Lebenspartnerschaft eintragen lassen, werden im Erbrecht und bei der Krankenversicherung Eheleuten gleichgestellt. Sie haben die gleichen Unterhaltspflichten, sie wählen einen für Eheleute vorgesehenen Güterstand, sie erhalten das Zeugnisverweigerungsrecht, ein Auskunftsrecht bei Ärzten, und sie dürfen den Mietvertrag des verstorbenen Partners antreten. Ist der Partner Ausländer, darf er nach Deutschland kommen und hier arbeiten (vgl. Kasten).

Verfassung verletzt?

Die Steuererleichterungen, von denen in Deutschland Ehepartner profitieren, kommen schwulen und lesbischen Paaren zumindest eingeschränkt zugute: Sie werden durch eine gemeinsame Steuerveranlagung in jedem Fall entlastet. Dies ist aus Schweizer Sicht interessant, denn hier würde sich eine gemeinsame Veranlagung für (berufstätige) Homosexuelle, wie sie die Parlamentarische Initiative Gros fordert, in der Regel umgekehrt auswirken: Auf homosexuelle Lebenspartner kämen hier Mehrbelastungen zu, da kinderlose, berufstätige Ehepaare nach geltendem Recht weiterhin mehr Steuern zu bezahlen haben als Paare, die im Konkubinat leben.
An der prinzipiellen Differenz zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft hält der deutsche Gesetzesentwurf nur an einem Punkt fest: Schwule und lesbische Paare dürfen keine Kinder im gemeinsamen Sorgerecht adoptieren. In allen anderen Punkten sind Lebenspartnerschaften der Ehe gleichgesetzt oder angenähert. Von einer «fast hundertprozentigen Blaupause der Ehe», sprechen konservative Politiker, auch von «Ehe light». Gemessen an den gewährten Rechten und Pflichten, haben sie nicht Unrecht.

«Homo-Ehe» als rotes Tuch

Christdemokratische und stärker noch christlich-soziale Politiker aus Bayern sind seit der Vorstellung des Gesetzesentwurfs aus dem Häuschen. Für die ist die «Homo-Ehe» ein rotes Tuch. Prompt suchen sie wie einst in der Abtreibungsfrage den Schulterschluss mit den überwiegend ebenfalls skeptischen Kirchen.
CSU-Politiker Norbert Geis wähnt, die an die Macht gekommenen Alt-68er wollten die Institution der Familie zerschlagen. Häufiger kommt die Kritik im juristischen Gewand daher. Die Konservativen sehen die im Grundgesetz verankerte Vorzugsstellung von Ehe und Familie («Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung») untergraben und das gesellschaftliche Leitbild der Familie in Frage gestellt. Peter Badura, Staatsrechtler aus München schreibt: «Die gesetzliche Einführung einer alternativen Rechtsform von Partnerschaften hebt die Gewährleistung und den Schutz der Ehe auf und höhlt weiter auch das Schutzgebot für die Familie aus.» Auch die FDP und selbst der sozialdemokratische Innen-(und Verfassungs-)minister Otto Schily hegen verfassungsrechtliche Bedenken wegen der Nähe von «Lebenspartnerschaft» und «Ehe».
Günter Dworek von der grünen Bundestagsfraktion teilt die Kritik nicht. Lebenspartnerschaften seien keine Konkurrenz zur Ehe, da Schwule und Lesben ja keine Ehe eingehen könnten. Auch widerspricht er der Forderung, Lebenspartnerschaften müssten nach dem Gleichheitsgrundsatz auch Heterosexuellen offenstehen. Damit würde das rechtlich gebotene und gerichtlich bestätigte Abstandsgebot zwischen Lebenspartnerschaft und Ehe verletzt, sagt Dworek. Warum, fragt er, sollten Heterosexuelle überhaupt eine Lebenspartnerschaft beantragen? Diese beinhalte die gleichen Pflichten wie die Ehe, bei weniger Rechten.
Erfahrungen insbesondere aus den skandinavischen Staaten und Holland zeigen, dass nicht alle Lesben und Schwulen das Bedürfnis haben, eine Lebenspartnerschaft eintragen zu lassen. Das scheint im Wesentlichen darauf zurückzuführen zu sein, dass viele Paare offenbar die Öffentlichkeit noch immer scheuen.

Recht auf Kinder?

Die deutschen Grünen rechnen vor dem Hintergrund dänischer Erfahrungen mit 50’000 Lebenspartnerschaften in den ersten Jahren. Dworek: «Das ist eine Zahl, für dies es sich lohnt, ein Gesetz zu machen.» Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) sieht mit dem Gesetzesentwurf seine Forderungen «grösstenteils erfüllt». Einen gewichtigen Wunsch aber haben Schwule und Lesben in jedem Fall noch: das Recht auf Kinder, bei lesbischen Paaren allenfalls durch künstliche Befruchtung. In Island und Dänemark ist die Stiefkind-Adoption bei homosexuellen Paaren bereits möglich. Für LSVD-Sprecher Klaus Jetz ist es «rational nicht nachvollziehbar», wieso Schwule und Lesben nicht Kinder aufziehen sollen. Aber er weiss: Das ist wohl erst der übernächste Schritt.

So gut wie verheiratet

Berlin. vo. Die in Deutschland geplanten «Lebenspartnerschaften» führen zu mehr Rechten – und Pflichten:

  • Einkommenssteuer: Homosexuelle profitieren von Steuervergünstigungen, die bisher Eheleuten vorbehalten sind. Ehegatten können in Deutschland ihre progressionsbedingte Steuerlast mindern, indem sie Einkommensteile auf den weniger verdienenden Gatten übertragen. Homosexuelle können das Sparpotenzial nicht voll ausschöpfen. Sie dürfen künftig aber einen Betrag von bis zu 40’000 DM übertragen.
  • Unterhaltspflicht: Neu sind homosexuelle Partner unterhaltspflichtig. Auch ob jemand Anspruch auf Sozialhilfe oder Arbeitslosenhilfe hat, hängt jetzt vom Einkommen des Partners ab.
  • Soziale Sicherheit: In der Krankenversicherung werden homosexuelle Lebenspartner Eheleuten gleichgestellt: Nichterwerbstätige sind durch den erwerbstätigen Partner mitversichert. Die Krankenkassen müssen keine grossen Mehrkosten fürchten, da das Modell der «Hausfrauen-Ehe» mit einem nichterwerbstätigen Partner bei Schwulen und Lesben weniger verbreitet ist.
  • Hinterlassenenvorsorge: Nicht enthalten im Gesetz ist die Hinterlassenenvorsorge. Sie soll im Rahmen einer anstehenden Gesetzesrevision angepasst werden. Im Bereich der Rentenversicherung besteht kein Änderungsbedarf, weil im deutschen Recht die Regelungen zivilstandsneutral sind. (In der Schweiz wäre das anders: Plafonierung Ehepaarrente!).
  • Sorgerecht: Schwule und lesbische Lebenspartner bekommen gegenüber Kindern, die ein Partner in die
    Lebenspartnerschaft mitbringt, das «kleine Sorgerecht». Das heisst, sie dürfen in Alltagsfragen wie Schul- oder Arztbesuch mitbestimmen.
  • Ausländer: Der ausländische Lebenspartner einer Lesbe oder eines Schwulen erhält zusammen mit allfälligen Kindern aus einer früheren Beziehung in Deutschland Aufenthaltserlaubnis und Arbeitsbewilligung. Beides kann ausländischen homosexuellen Partnern nach aktueller Rechtsprechung heute schon gewährt werden, allerdings nur «nach Ermessen». Überfremdungsängste sind kaum angebracht: In Hessen (sechs Millionen Einwohner), das die Regelung liberal auslegt, erhalten pro Jahr nur rund 50 Homosexuelle eine Aufenthaltsbewilligung.
  • Erbrecht: Homosexuelle Lebenspartner sind Eheleuten erbrechtlich gleichgestellt, etwa was den Pflichtteil oder Testamentsfragen angeht. Gleichstellung besteht auch bei der Erbschafts-, Schenkungs- und der Grunderwerbssteuer. Bisher sind Homosexuelle im Erbfall gegenüber Verheirateten stark benachteiligt: Während Ehepaare 1,1 Millionen DM steuerfrei erben können, beträgt der Steuerfreibetrag für Homosexuelle lediglich 10’000 DM.

«Registrierte Partnerschaft»: Chancen auch in der Schweiz

Von Harald Hammel

Basel. Der Vorwurf wiegt schwer: «Die Politik hat unsere Anliegen massiv verschleppt», sagt Barbara Brosi, Ressortleiterin Politik bei der Lesbenorganisation Schweiz (LOS). Fünfeinhalb Jahre seien nun seit dem Einreichen der Petition «Gleiche Rechte für gleichgeschlechtliche Paare» vergangen. Doch die von 85’000 Menschen unterstützte Forderung, dass homosexuelle Paare grundsätzlich die gleichen Rechte haben sollen wie heterosexuelle Paare durch Heirat, sei «liegen geblieben».

Dem im Juni 1996 vom Nationalrat erteilte Auftrag an den Bundesrat, wonach ein Bericht über die Partnerschaftsregelung für Schwule und Lesben zu verfassen sei ging es kaum besser: Erschienen ist das Papier erst nach dreijähriger Bearbeitungszeit.
Etwas Bewegung in die Frage kam erst Ende September 1999 als die Grosse Kammer eine parlamentarische Initiative des Genfer Liberalen Jean-Michel Gros guthiess. Die Initiative verlangt gesetzliche Anpassungen, die es «zwei Personen, die ein dauerhaftes Zusammenleben beabsichtigen, ermöglichen, ihre Partnerschaft registrieren zu lassen». Damit soll die rechtliche Situation von Schwulen und Lesben verbessert werden. Die aktuelle Gesetzgebung führe bei diesen Paaren zur Diskriminierung, hatte Gros begründet: So habe etwa der Partner oder die Partnerin kein Zutrittsrecht ins Spital, ausländische Partner ohne Niederlassung könnten nicht in der Schweiz leben, und im Todesfall besteht kein Erbrecht.

Steuerrecht und Erbrecht

Gros hat denn auch neben der Anpassung des Zivilgesetzbuches Revisionen beim Steuerrecht und Erbrecht angeregt. Sie sollen etwa die gemeinsame Besteuerung der Partner und die Anerkennung des überlebenden Partners als gesetzlichen Erben umfassen. Ausserdem soll das Ausländergesetz so geändert werden, dass ein ausländischer Partner eine Aufenthaltsbewilligung erhalten soll.
Die Situation binationaler Paare zu verbessern, ist laut François Baur, dem Präsidenten der schwulen Dachorganisation Pink Cross, dringend nötig: «Allein im Kanton Zürich gibt es derzeit gegen dreissig hängige Fälle.» LOS und Pink Cross haben die kantonalen Behörden Ende Juni denn auch dazu aufgefordert, zusammen mit dem Bundesamt für Ausländerfragen eine pragmatische Sofortlösung vorzulegen. Denn die rechtliche Schutzlosigkeit sei für die betroffenen Paare nicht nur eine hohe psychische Belastung, sondern treibe sie auch in die Illegalität, weil der ausländische Partner in der Schweiz eine verdeckte Existenz führen muss.
Aufenthaltsbewilligungen werden nur selten erteilt, nämlich unter der Bedingung, dass der ausländische Partner humanitäre Gründe geltend machen kann und wenn das Paar eine lang andauernde Beziehung nachweist. Das wiederum ist kaum möglich, «da man eine Beziehung ja eigentlich nicht nachweisen kann, wenn man sie nicht leben darf», erklärt François Baur den Widerspruch. In den Genuss dieses «Gnadenakts», wie Pink Cross die Ausnahmen nennt, kommen aber ohnehin nur wenige homosexuelle binationale Paare.

Gesetzesentwurf ausarbeiten

Dabei wäre das Aufenthaltsrecht für den ausländischen Partner «ein Menschenrecht», sagt Baur. Lösen lasse sich das Problem mit der registrierten Partnerschaft, ist er überzeugt und setzt deshalb grosse Hoffnung auf die Rechtskommission des Nationalrats, die auf der Basis der Initiative von Jean-Michel Gros bis im Sommer 2001 einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten hat. Noch im Gang ist die Auswertung der Vernehmlassung zum eingangs erwähnten Bericht, wie Ruth Reusser vom Bundesamt für Justiz erklärt.

Gleichstellung nur mit Ehe

Eine «wirkliche Gleichstellung» wäre indes nur mit einer Ehe im konventionellen Sinn zu erreichen, sagt François Baur. Auf deren Einführung zu hoffen, sei allerdings aus gesellschaftspolitischen Gründen «illusorisch». Diese Meinung kann Barbara Brosi von der LOS nicht teilen: «Illusorisch finden wir die Ehe nicht, immerhin zeigen die Bevölkerungsbefragungen der letzten Jahre eine stetig zunehmende Befürworterrate für die Eheöffnung». Im Parlament ist davon bisher wenig zu bemerken: Eine Initiative der Grünen Zürcherin Ruth Genner zur Einführung der Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren hat der Nationalrat Mitte Dezember abgelehnt. Dass er der Initiative Gros zugestimmt habe, sei so gesehen «schon mal ein grosser Erfolg», findet François Baur.